Gesetzentwurf zur Substitutionsbehandlung mit Diamorphin weiter umstritten

Der Gesetzentwurf zur diarmorphingestützten Substitutionsbehandlung schwerstabhängiger Herionkonsumenten ist in der Koalition weiter heftig umstritten. Der im November 2007 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 16/7249) sah vor, dass die Substitutionsbehandlung schwerstabhängiger Heroinkonsumenten mit Diamorphin (künstlich erzeugtem Heroin) ermöglicht wird. Zu diesem Zweck sollte Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Gesetzentwurf geht auf eine Langzeitstudie des Bundesgesundheitsministeriums zurück, in der in den Jahren 2001 bis 2006 schwestabhängige Heroinkosumenten einerseits mit Diamorphin, andererseits mit Methadon behandelt wurden. Man stellte fest, dass die mit Diamorphin substituierten Abhängigen deutliche bessere Ergebnisse hinsichtlich ihres gesundheitlichen Zustandes und des Rückganges ihres illegalen Drogenkonsums erzielten.

Eine Gruppe von 120 Unions-Angeordneten hat sich nun explizit gegen die gesetzliche Neureglung ausgesprochen (BT-Drs. 16/12238). Man argumentiert damit, dass die Vorteile der Diamorphinbehandlung gegenüber der herkömmlichen Substitution mit Methadon nicht erwiesen seien und dass insofern zunächst das Modellprojekt des Bundesgesundheitsministeriums fortgeführt werden sollte. Zudem befürchtet man hohe Behandlungskosten.

In der Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 24. April 2009 wurden die gegensätzlichen Ansichten erneut deutlich. Der Gesetzentwurf steht nun demnächst zur zweiten Lesung im Bundestag an.